Genehmigung & Aufsicht
Juristische Hintergrundinformationen zu Intasure
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Versicherungsprodukte anbieten möchte, muss dazu per Gesetz entsprechende Genehmigungen von amtlicher Seite einholen.
Je nach der Art des Unternehmens sind hierbei verschiedene Vorschriften zu beachten. Ein in Deutschland tätiger Versicherungsvermittler muss beispielsweise eine Erlaubnis nach §34 GEWO bei der zuständingen Industrie- und Handelskammer einholen.
Das EU-Passport Verfahren
Ausgenommen von dieser Erlaubnispflicht sind jedoch Unternehmen aus einem anderen EU/EWR- Land, da diese bereits in ihrem Sitzstaat die entsprechende Genehmigung erhalten haben und dort auch beaufsichtigt werden. Im Geiste der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU bleibt daher den Unternehmen ein weiteres kompliziertes Genehmigungsverfahren erspart.
Deswegen ist auch Intasure von der Erlaubnispflicht befreit und muss eine Tätigkeit in einem anderen EU/EWR-Land lediglich anzeigen (aber nicht um Erlaubnis fragen). Dieses Meldeverfahren nennt sich sich "EU-Passport" oder auch "Passporting".
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) beschreibt das Passporting-Verfahren so:
Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass".
Es ist aber noch ein bisschen komplizierter
Leider ist das Ganze aber noch ein wenig komplizierter. Die BaFin ist nur für die Aufsicht der ganz großen Versicherungsunternehmen verantwortlich, und vor allem für Bankenaufsicht. Und weil Intasure im Vergleich zu Allianz oder der Hamburg-Mannheimer nur ein kleiner Fisch ist, ist in Deutschland die Deutsche Industrie & Handelskammer (DIHK) die Meldestelle, bei der Intasure seine Tätigkeit in Deutschland angezeigt hat. In Österreich ist im gleichen Sinne die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde informiert worden.
Intasure ist seit dem Jahre 2005 dazu berechtigt, Versicherungsprodukte in der ganzen EU zu vertreiben.
Wie kann ich diese Informationen verifizieren? Wo kann ich anrufen?
Da Intasure nicht der gennanten Erlaubnispflicht unterliegt, gibt es folglich auch keinen Eintrag in der Online-Datenbank der BaFin oder dem Vermittlerregister des DIHK. Dem geneigten Interessenten wird es daher schwerfallen, die hier beschriebenen Fakten zu verifizieren. Das ist auch für Intasure eine manchmal unangenehme Situation, und wir haben die entsprechenden Stellen gebeten, hier in Zukunft für mehr Klarheit zu sorgen.
In der Zwischenzeit bleibt Ihnen im Zweifelsfall nicht anderes übrig, als sich an den DIHK in Berlin zu wenden. Sollten Sie dort in der Tat nachfragen, geben Sie bitte den korrekten Namen der Gesellschaft weiter. Dieser ist Blenheim Park Ltd (Intasure ist eine Marke der Blenheim Park Ltd).
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Referat B9: Recht
Breite Straße 29
11052 Berlin
Tel.: +49 30 20 308 2709
Fax: +49 30 20 308 5 2709
E-mail: moraht.mona@berlin.dihk.de
Online-Suche in der Datenbank der FSA
Online können Sie die Datenbank der FSA (der Regulierungsbehörde im UK) durchsuchen und werden dort einen Eintrag für Intasure finden. Suchen Sie entweder nach Intasure oder nach unserer Registernummer 311572.
Zum Weiterlesen: DIHK-Richtlinie "Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung"
Der DIHK im Saarland hat eine Richtlinie herausgegeben, welche auf die oben genannten Punkte weiter eingeht. Dieses Dokument können Sie hier downloaden (öffnet ein neues Fenster):
Ausserdem interessant: Präsentation "3 Jahre neue Regeln für Versicherungsvermittler/-berater: Erlaubnis, Registrierung und Sachkundeprüfung"
Im Juni 2010 hat eine Mitarbeiterin des DIHK eine Präsentation mit dem obigen Titel gehalten, welche ebenfalls umfassend auf die Thematik eingeht. Auch diese können Sie zu Ihrer Information hier downloaden:




